Hauptburgenname
Steinebrunn
ID
125
Objekt
Ansitz|Turmhof|Dorfturm, ruinös
KG
Steinebrunn
OG/MG/SG
Drasenhofen
VB
Mistelbach
BMN34 rechts
774395
BMN34 hoch
401403
UTM 33N rechts
0
UTM 33N hoch
0
Link auf NÖ-Atlas
Lage auf Karte im NÖ-Atlas ...
Geschichte
Ab 1258 nennen Klosterneuburger Urbare Besitz in Steinebrunn. Örtlicher Adel ist nach Neugebauer seit dem 13. Jh. nachweisbar, spätere Lehensherren seien die Liechtensteiner, Kuenringer, Wallseer, Rauhenecker, Vallbacher und die Landesfürsten. 1351 erscheint Niklas der Truchseß v. Staatz als "Steinebrunner". Von ca. 1350–1447 sind die Floyt hier begütert, daneben 1401 auch die Fallbacher. Ab 1419 sind die Fünfkirchen im Besitz der Liechtensteinischen Lehen. 1458 wird die Burg durch Kg. Podiebrad v. Böhmen zerstört. 1590 ist der Ort im Besitz von Johann Bernhard v. Fünfkirchen, der 1602 das neue Schloss erbaut.
Text
G.R., T.K., K.Kü.
Lage/Baubeschreibung
Die ehem. Burg von Steinebrunn ist 1,2 km südöstl. von Drasenhofen, 300 m ostsüdöstl. der neuen Pfarrkirche von Steinebrunn zu lokalisieren. Die Reste des von Neugebauer ausführlich beschriebenen Objektes liegen hier am orographisch rechten Ufer des ortsquerenden Mühlbaches, am nordwestl. Ende des "Bergdorfes" auf Parzelle Nr. 103.
Neugebauer sieht darin die Reste der ehem., im 15. Jh. zerstörten "Veste Steinebrunn". Anlässlich einer Begehung konnte der von Neugebauer berichtete Zustand im Wesentlichen bestätigt werden. Die beiden rechtwinkelig aufeinandertreffenden Mauerzüge aus Bruchsteinmauerwerk sind heute noch erhalten, jedoch derart in jüngste und etwas romantisierende Bebauungen integriert und verputzt, sodass nähere Befunde kaum möglich sind. Das umliegende Gelände ist bereits seit längerer Zeit stark bebaut, wodurch auch keinerlei topographische Hinweise zu gewinnen sind. Eine im 14. Jh. nachweisbare, heute abgekommene und dem Hl. Ulrich geweihte Kirche wird in der Nähe des ehem. Sitzes lokalisiert, auf sie weist bereits der Bericht Schweickhardts von 1835.
Während die geringen Reste den ehem. mittelalterlichen Sitz beschreiben, ist das heutige, 1 km westsüdwestl. der Pfarrkirche, knapp westl. der B 7 und innerhalb einer Parkanlage situierte Schloss, auf der ÖK 50/Blatt 11 als "Schloss Fünfkirchen" ausgewiesen, als neuzeitlicher Nachfolgebau der Herrschaftsinhaber zu sehen. Der Bau wurde ab 1602 unter Johann Bernhard Frh. v. Fünfkirchen errichtet und besaß nach der Ansicht von Vischer von 1672 eine bastionäre Befestigung, die A. d. 19. Jhs. zugunsten der Parkgestaltung bis auf geringe Reste im W abgetragen wurde. Obwohl die Bausubstanz der Vischer-Zeit im Wesentlichen erhalten ist, vermittelt der Bau heute nicht mehr die martialische Erscheinung des 17. Jhs.
Text
G.R., T.K., K.Kü.
Erhaltungszustand/Begehbarkeit
Reste des Sitzes stark verbaut, nicht zugänglich.
Literatur
- Georg Binder, Die Niederösterreichischen Burgen und Schlösser (2 Bde.). Wien–Leipzig 1925 II, 132 f.
- Gerhard Reichhalter, Karin Kühtreiber, Thomas Kühtreiber (mit Beiträgen von Günter Marian, Roman Zehetmayer), Burgen Weinviertel (hg. v. Falko Daim). Wien 2005, 69 f.
- Rudolf Büttner, Burgen und Schlösser vom Marchfeld bis Falkenstein. Burgen und Schlösser in Niederösterreich 13 (Birken-Reihe), Wien 1982, 120 ff.
- Georg Clam-Martinic, Österreichisches Burgenlexikon. Linz ²1992, 122
- Dehio Niederösterreich, nördlich der Donau (hg. v. Bundesdenkmalamt). Wien 1990, 233 f., 1119
- Karl Lechner (Hg.), Handbuch der Historischen Stätten Österreich 1, Donauländer und Burgenland. Stuttgart ²1985, 567 f.
- Manfred Jasser et al, Schlösser und Burgen im Weinviertel. Schriftenreihe Das Weinviertel 3 (hg. v. Kulturbund Weinviertel), Mistelbach 1979, 92
- Johannes-Wolfgang Neugebauer, Wehranlagen, Wallburgen, Herrensitze sowie sonstige Befestigungen und Grabhügel der Urzeit, des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit im pol. Bezirk Mistelbach. Veröffentlichungen der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte XI–XII, Wien 1979, Nr. 55a, b
- Georg Matthäus Vischer, Topographia Archiducatus Austriae Inferioris Modernae 1672. Reprint Graz 1976 V.U.M.B., Nr. 21