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Hauptburgenname Neuhofen
ID 866
Objekt fraglicher Sitz
KG Neuhofen an der Ybbs
OG/MG/SG Neuhofen an der Ybbs
VB Amstetten
BMN34 rechts 639873
BMN34 hoch 325339
UTM 33N rechts 489194.79
UTM 33N hoch 5322652.47
Link auf NÖ-Atlas Lage auf Karte im NÖ-Atlas ...
Geschichte Neuhofen erscheint erstmals 996 in der "Ostarrichi-Urkunde", worin Kg. Otto III. dem Bistum Freising örtliche Besitzrechte bestätigt und im angrenzenden Gebiet weitere 30 Königshufen in Aussicht stellt. 1946 aufgedeckte bauliche Befunde werden als "Wehrbauernhof" jener Zeit gedeutet, der Neuhofener Besitz sei darüber hinaus die Grundlage für die Freisinger Hft. Ulmerfeld gewesen (Büttner). Dort erhielt das Bistum jedoch bereits 995 von Otto III. 6 Königshufen in einem bereits kultivierten Gebiet. Es liegt daher auf der Hand, dass Neuhofen, wie schon der Name sagt, die jüngere Gründung ist. Der "Hofbauer", der in diesem Zusammenhang erwähnt wird (Smekal), steht nach dem Freisinger Urbar von 1160 unter der Verwaltung eines Meiers. 1316 erfolgt die Teilung in 2 Halbhöfe, 1435 kommt es zu weiteren Teilungen. Erst 1660, als der Hof die Funktion eines Meierhofs erfüllt, ist der urspr. Zustand wieder hergestellt. Urk. Quellen, die eine hier sitzende Adelsfam. belegen, sind nicht bekannt.
Text G.R.
Lage/Baubeschreibung Nach Büttner wurden bereits 1946 bei Sicherungsarbeiten an der Neuhofener Pfarrkirche Fundamente aus mächtigen, roh behauenen Steinen aufgedeckt, die er als "Wehrbauernhof" bzw. Sitz der frühesten Freisinger Herrschaft interpretiert. Da keine näheren Angaben bekannt sind, muss diese Theorie unbestätigt bleiben. 1995 wurde im Kircheninneren die rom. Vorgängerkirche des 12. Jhs. ergraben, als der Markt bereits der Hft. Ulmerfeld unterstellt war. Die 1946 gefundenen Reste dürften eher zu den kirchlichen Strukturen jener Zeit gehören. Nach den Angaben Smekals wäre das Haus Neuhofen Nr. 14, bezeichnet als "Hofbauer", mit dem Standort des Hofes der Schenkungsurkunde ident. Der Hausname soll die Funktion des Besitzers als "Lokator" während Zeit der Besiedlung überliefern und zudem auf den größten Grundbesitz innerhalb des Orts weisen. Die gesamten, unzureichenden und zudem widersprüchlichen Angaben sind in diesem Rahmen nicht überprüfbar und daher auch nicht verifizierbar. Die Existenz eines ehem. Sitzes ist deshalb fraglich.
Text P.S., G.R.
Erhaltungszustand/Begehbarkeit Pfarrkirche, zu Öffnungszeiten zugänglich.
Literatur
  • Marina Kaltenegger, Thomas Kühtreiber, Gerhard Reichhalter, Patrick Schicht, Herwig Weigl, Burgen Mostviertel (hg. v. Falko Daim). Wien 2007, 173
  • Rudolf Büttner, Burgen und Schlösser zwischen Ybbs und Enns. Burgen und Schlösser in Niederösterreich 8 (Birken-Reihe), Wien 1979, 55
  • Dehio Niederösterreich, südlich der Donau (hg. v. Bundesdenkmalamt), 2 Bde. Horn–Wien 2003, 1522 ff.
  • Heinrich Weigl, Historisches Ortsnamenbuch von Niederösterreich (Reihe A), Band I–VII, Wien 1964–1975. – Fritz Eheim, Max Weltin, Historisches Ortsnamenbuch von Niederösterreich (Reihe A). Ergänzungen und Berichtigungen, Band VIII, Wien 1981 V, N 65
  • Karl Kafka, Wehrkirchen Niederösterreichs II. Wien (Birkenverlag) 1970, 142
  • Erwin Kupfer, Das Königsgut im mittelalterlichen Niederösterreich vom 9. bis zum 12. Jahrhundert. Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde 28, St. Pölten 2000, 102 f.
  • Gerhard Smekal, Neuhofen in Regione Ostarrichi. Ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte des westlichen Niederösterreich. Neuhofen an der Ybbs 1980, 149 f.